Das RuStAG original vom 22.07.1913
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Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung desBundesraths und des Reichstags, was folgt:
Erster Abschnitt. Allgemein Vorschriften.
§ 1Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32)oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt.
§ 2[1] Elsaß-Lothringen gilt im Sinne dieses Gesetzes als Bundesstaat.[2] Die Schutzgebiete gelten im Sinne dieses Gesetzes als…